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Versicherung

Wir verfügen über eine Betriebshaftpflichtversicherung, welche Sach- oder Personenschäden abdeckt.

Die Anzeichnung wie auch die statischen Ermittlungen werden seitens Bauherrschaft oder des zuständigen Architekten / Ingenieurs vorgenommen.

Für mögliche Schäden nach der Bohrung im statischen Bereich lehnen wir jegliche Haftung ab, da diese in der Verantwortung der Bauherrschaft bzw. des Architekten / Ingenieurs liegen.